Tarife & Kostenrückerstattung

Wahltherapeut:innen aller Kassen
Wir sind eine Praxengemeinschaft freiberuflich tätiger Physiotherapeut:innen und WahltherapeutInnen aller Kassen. Das bedeutet, dass Sie bei Ihrer Sozialversicherung nach Beendigung der Therapie einen Antrag auf Kostenrückerstattung stellen können. Die Höhe Ihres Selbstbehaltes klären wir gerne ganz genau vor Beginn der Therapietermine mit Ihnen ab. Dieser variiert je nach Sozialversicherung. Fragen Sie einfach Ihre Therapeutin oder Ihren Therapeuten.